Aufstiegs-BAföG so funktioniert die Förderung für Fachwirte
Du möchtest beruflich aufsteigen, ein höheres Gehalt bekommen und dich persönlich weiterentwickeln? Dann führt kein Weg an einer Weiterbildung vorbei.
Leider geht eine höhere Qualifikation auch mit einer Investition einher. Es kostet schließlich Zeit und Geld sich weiterzubilden.
Um Menschen wie dich zu unterstützen, gibt es eine bundesweite Förderung mit dem Namen Aufstiegs-BAföG.
Mit dieser Förderung ist es möglich, bis zu 75 % der Lehrgangskosten erstattet zu bekommen.
Alles, was du dazu wissen musst, findest du in diesem Beitrag. 🤓
Hier kannst du die Inhalte auch als Video sehen:
Inhaltsverzeichnis
"Erfülle ich die Voraussetzungen für die Förderung?"
Gute Nachrichten:
Das Aufstiegs-BAföG kann jeder beantragen, solange die Weiterbildung zu einem höheren Abschluss führt, als man bisher hat. Man muss also im wahrsten Sinne des Wortes aufsteigen. 🧗♂️
Dabei wird die Förderung unabhängig vom Alter, Einkommen und Vermögen vergeben.
Natürlich sollte man aber auch die Voraussetzungen für die Prüfung, die man ablegen möchte, erfüllen. Also beim Wirtschaftsfachwirt, dass man entweder eine Ausbildung (kaufmännisch/verwaltend) + ein Jahr einschlägige Berufserfahrung oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mitbringt.
Dein angestrebter Abschluss muss nur über dem Niveau Deines Ausbildungsabschlusses liegen.
Was ist Aufstiegs-BAföG (AFBG) überhaupt?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung, die Personen bei Ihrer Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg unterstützen soll. Das besondere? Das AFBG soll Lernwillige unabhängig vom Alter oder Einkommen, dazu befähigen, eine Weiterbildung anzugehen. Dabei werden bis zu 75% der Lehrgangsgebühren gefördert.
Wie hoch ist die Förderung genau?
Die Förderung bezieht sich auf die Gebühren für deinen Lehrgang und die Prüfungsabnahme durch die IHK.
50% der Gebühren erhältst du als Zuschuss, also quasi geschenkt.
Weitere 50% erhältst Du als Darlehen (meist durch die KfW, aber auch andere Regionalbanken, wie in Niedersachsen die Nbank, können involviert sein.).
Die Hälfte des Darlehens wird dir erlassen, wenn Du die Prüfung bestanden hast.
Durch den Zuschuss und den Darlehenserlass kannst du also in Summe bis zu 75% Deiner Kosten zurückbekommen.
Machen wir ein einfaches Rechenbeispiel:
3.000 € Lehrgangskosten + 700 € Prüfungsgebühren macht 3.700 € Kosten insgesamt.
Du erhältst also einen Zuschuss in Höhe von 1.850 € (50% von 3.700 €) und ein Darlehen über 1.850 €. Beim Bestehen der Prüfung wird Dir die Hälfte des Darlehens erlassen (925 €).
In Summe kannst du in diesem Beispiel also 2.775 € Förderung erhalten.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Es muss sich um eine Aufstiegsfortbildung handeln, also Deinen Bildungs-/Qualifikationsgrad erhöhen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Du bisher “nur” eine Ausbildung vorweisen kannst und als nächstes einen Fachwirtabschluss anpeilst.
Ablauf - Wie muss ich vorgehen?
Zunächst musst Du dich für einen Lehrgang entscheiden. Falls Du den Wirtschaftsfachwirt bei uns machen möchten, so läuft alles weitere folgendermaßen ab:
- Du buchst den Fernlehrgang Wirtschaftsfachwirt
- Du füllst die Formblätter A, B und Z entsprechend aus (Hier geht es zu unserer Anleitung – HIER KLICKEN)
Anschließend reichst du den Antrag bei der Förderstelle ein und kannst mit unserem Lehrgang loslegen.
Muss ich den Lehrgang erst selbst zahlen, um den Antrag stellen zu können?
Ja, leider ist eine Antragstellung erst möglich, nachdem der Lehrgang gestartet wurde. Daher solltest du dich vorab gut über die Förderung informieren.
Falls Du direkt loslegen möchtest, bietet sich die Zahlung in Raten an. So hältst Du deine finanzielle Belastung klein, bis die Förderung eintrifft.
So starten bei uns die Raten ab 189 € pro Monat.
Was muss ich tun, damit ich die Förderbedingungen einhalte?
Du hast im Grunde genommen nur eine Aufgabe:
Im Zeitraum von 12 Monaten, jeden Monat eine Leistungskontrolle (LEK) einzureichen. Diese erscheint automatisch im Lehrgang, sobald sie fällig wird. Du wirst natürlich zusätzlich von uns daran erinnert, die jeweilige LEK auszufüllen. Mit der Abgabe der LEK belegst Du, dass du den Lehrgang wirklich aktiv bearbeitest.
Nach 6 und nach 12 Monaten, gilt es jeweils das Formblatt F durch uns ausfüllen zu lassen und anschließend an die Förderstelle zu senden.
Mindestens 70 % der zu diesem Zeitpunkt einzureichenden Leistungskontrollen, müssen eingereicht worden sein.
Wie & wann wird die Förderung ausgezahlt?
Sobald Dein Antrag genehmigt ist, erfolgt die Überweisung der Fördermittel umgehend auf das Konto, das Du im Antrag angegeben hast.
Parallel zur Genehmigung Deines Antrags erhältst du ein Kreditangebot der KfW-Förderbank (in manchen Ländern machen das andere Banken, z.B. in Niedersachsen die NBank) über die restliche Summe. Das Zustimmungsformular solltest du dann umgehend an die Förderbank übermitteln.
Nach Annahme des Angebots wird der Kreditbetrag üblicherweise binnen einer Woche auf das angegebene Konto transferiert. Die Auszahlung findet gemäß der im Antrag festgelegten Modalitäten statt. Falls Du deinen Lehrgang in Raten zahlst, erfolgt also auch die Auszahlung der Fördermittel in Raten.
Was wird alles übernommen?
Durch das Aufstiegs-BAföG werden 75 % der Summe aus Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren von der IHK übernommen. 50 % davon als Zuschuss und 25 % als Darlehenserlass, bei Bestehen der Prüfung.
Bis wann muss ich den Antrag stellen / Wie lange dauert es, bis er angenommen wurde?
Den Antrag stellst du am besten direkt nach Kauf des Kurses. Wir haben bei uns dafür beispielsweise eine Anleitung direkt zum Kursstart, die alle offenen Fragen klärt.
Sobald der Antrag eingereicht ist, heißt es erst einmal warten.
Die Bearbeitungsdauer Deines Antrags ist je nach Bundesland und zuständiger Stelle unterschiedlich. Im Regelfall solltest Du 2-3 Monate Wartezeit einplanen.
Es kann aber auch länger dauern, so berichten Teilnehmer aus NRW, dass sie mehr als 6 Monate und teilweise über ein Jahr auf die Förderung warten mussten.
An welches Amt soll ich meinen Antrag schicken?
Hier finden Sie das für Sie zuständige Amt: www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderaemter-und-beratung.php
Wie viel Zeit kosten mich die monatlichen Leistungskontrollen?
Das ist je nach Lerntyp unterschiedlich, aber der Zeitaufwand beträgt im Durchschnitt 1-2 Stunden pro Monat.
Die Leistungskontrollen werden jeden Monat automatisch freigeschaltet und können direkt auf unserer Kursplattform bearbeitet werden.
Kurz vor Ablauf der Monatsfrist erinnern wir immer noch einmal per Mail an die Abgabe.
Was sind typische Fehler bei der Ausfüllung der Formblätter?
Alles, was Sie über das Ausfüllen der Formblätter wissen müssen, finden Sie hier: https://zumfachwirt.de/aufstiegs-bafoeg-formblaetter-richtig-ausfuellen/
Ist es eine gute Förderung für Alleinerziehende?
Ja, viele unserer Kunden nutzen unser Angebot, um zeitlich flexibel zu bleiben. Gerade Alleinerziehende trifft schließlich eine besondere Doppelbelastung. Zum einen haben sie die alleinige Verantwortung für ihr Kind und müssen zusätzlich arbeiten gehen. So bleibt oftmals keine Zeit für eine Weiterbildung. Das Aufstiegs-BAföG kann hier also Erleichterung schaffen.
Die Mischung aus einem flexiblen Onlinelehrgang und der finanziellen Förderung durch das BAföG ist ein Grund, warum viele Alleinerziehende sich für unseren Lehrgang entscheiden.
Bis wann muss ich den Antrag spätestens einreichen?
Der Antrag sollte bis spätestens kurz vor der ersten schriftlichen Prüfung eingereicht werden. Sie können sich also nach Start des Kurses noch Zeit lassen.
Wir empfehlen dennoch, den Antrag zum Kursstart zu stellen. Zum einen dauert die Auszahlung der Förderung oft relativ lang (teilweise viele Monate) und zum anderen hast Du so den Kopf frei und den Fokus voll auf dem Lehrgang.
Wie und wann wird die Förderung ausgezahlt?
Nach der Prüfung Ihres Antrags wird das BAföG ausgezahlt. Im Durchschnitt kannst du mit 1-2 Monaten Wartezeit rechnen.
Allerdings hängt das auch stark von den Bundesländern ab. So geht es in Bundesländern tendenziell schneller, in denen die jeweiligen Gemeinden die Anträge prüfen, als in Bundesländern wie in NRW, da hier alle Anträge zentral in Köln bearbeitet werden.
Es gilt in der Regel, dass die Förderung so ausgezahlt wird, wie Du den Lehrgang erwirbst. Entscheidest du dich für eine Ratenzahlung, erhältst du auch die Förderung in Raten und zahlst Du alles auf einmal, erhältst Du die Förderung auch in einer Summe.
Noch offene Fragen?
Fall Du noch offene Fragen zum Aufstiegs-BAföG hast, kontaktiere uns gern per Mail an support@zumfachwirt.de oder buche einen kostenfreien Beratungstermin: