Aufstiegs-BAföG: Wie Sie die Formblätter richtig ausfüllen

Sie haben sich dafür entschieden Aufstiegs-BAföG für Ihren Fernlehrgang zum/zur Wirtschaftsfachwirt/in zu beantragen?

So schön es auch ist, dass Sie damit Anspruch auf die Erstattung von bis zu 75 % Ihrer Weiterbildungskosten haben – Es ist ein bürokratischer Prozess nötig, um die Förderung zu erhalten.

Diese Anleitung nimmt Sie Schritt für Schritt mit durch den Antragsprozess, von Formblatt A über Formblatt B bis hin zur notwendigen IHK-Bestätigung in Formblatt Z. Beginnen wir mit einer kurzen Inhaltsübersicht, damit Sie wissen, was Sie erwartet:

  1. Formblatt A: Hier machen Sie im wesentlichen Angaben zur Weiterbildung, zu Ihren persönlichen Daten und Ihrer Bankverbindung.
  2. Formblatt B: Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, bevor Sie das Formblatt an uns senden. Wir senden es Ihnen dann, vollständig ausgefüllt, zurück.
  3. Formblatt Z: Dieses Formblatt muss von der IHK ausgefüllt werden, um zu bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Am besten senden Sie es mit Ihrem Zulassungsantrag an die zuständige IHK.

 

Hier können Sie alles auch in Videoform sehen:

Formblatt A - Schritt für Schritt erklärt

Beginnen Sie mit Zeilen 1-2, indem Sie angeben, ob Sie bereits früher einmal einen AFBG-Antrag gestellt haben.

Abschnitt 1 bezieht sich auf Ihre Weiterbildung.

Zeilen 3-7: Hier gilt es Details wie den Veranstalter, den Zeitraum der Maßnahme (Bei uns ab Kaufdatum 12 Monate), welche IHK die Prüfung abnimmt und dass Ihr Abschluss der Stufe 2, also einem Bachelor Professional, entspricht, anzugeben.

Abschnitt 2 erfasst Ihre persönlichen Daten.

Zeilen 8-17: Hier geben Sie Ihre Namen, Adresse usw. an. Wichtig ge Info –> als Teilnehmer eines Fernlehrgangs müssen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht angeben.

Abschnitt 3 gilt nur, wenn Sie die Förderung für Ihr Kind beantragen und ist somit für die meisten Antragsteller nicht relevant.

Abschnitt 4 dient der Angabe Ihrer Bankdaten.

Zeilen 21-23: Hier geben Sie Ihre IBAN etc. an, für die Überweisung der Fördermittel auf Ihr Bankkonto.

Abschnitt 5 fragt nach Details zu Ihrem Lehrgang.

Zeile 24: Da wir den Lehrgang nicht in Abschnitte gliedern, nennen Sie einfach den Namen des Lehrgangs, machen ein Kreuz bei „Teilzeit“ und geben Sie 671 Stunden als Gesamtumfang an.

Abschnitt 6a und 6B beschäftigen sich mit zusätzlichen finanziellen Unterstützungen.

In Abschnitt 6a können Sie in den meisten Fällen alles mit „Nein“ beantworten.

Abschnitt 6B ist relevant, wenn Sie Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber oder durch andere öffentliche Förderungen erhalten. Hier geht es um Kostenzuschüsse für Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren oder andere mit der Weiterbildung verbundene Ausgaben.

In Abschnitt 7 markieren Sie „als Fernlehrgang“ und in Zeile 41 haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Kosten für den Lehrgang als auch für die Prüfungsabnahme fördern zu lassen. Die erforderlichen Belege müssen Sie dem Antrag beifügen.

Abschnitt 8 deckt Ihre bisherige Ausbildung und Berufserfahrung wie in einem Lebenslauf ab und beginnt ab Zeile 44. Danach geht es mit Zeile 49 weiter, wo Sie angeben müssen, ob Sie bereits eine Förderung mit AFBG erhalten haben.

Alle weiteren Abschnitte sind für Sie nicht erheblich, da sich diese auf Vollzeitmaßnahmen beziehen.

Formblatt B

Hier müssen Sie lediglich in den oberen Feldern Namen, Geburtsdatum, Anschrift und die zuständige Förderstelle eintragen.

Ihre zuständige Förderstelle finden Sie hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort_node.html

Anschließend senden Sie uns das Formblatt, am besten per Mail an support@zumfachwirt.de, zu. Wir senden es Ihnen anschließend ausgefüllt zurück.

Formblatt Z

Dieses Formblatt muss durch Ihre zuständige IHK ausgefüllt werden. Am besten legen Sie es Ihrem Zulassungsantrag bei oder senden es Ihrem Ansprechpartner vor Ort zu. Im Formblatt Z wird bestätigt, dass Sie überhaupt die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung bei der IHK ablegen zu dürfen.

Suche