Besitz
Der Besitz und das Eigentum sind im Bereich „Recht „elementar wichtig, aber was ist eigentlich der Unterschied?
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Eigentum
Das Eigentum ist das vollständige Herrschaftsrecht über eine Sache. Der Eigentümer kann, im Rahmen der Gesetze, nach seinem Belieben über die Sache verfügen. § 903 BGB
Nur der Eigentümer ist tatsächlich dazu berechtigt die Sache zu verpfänden oder Eigentum oder Besitz an der Sache zu übertragen.
Jasper kauft sich ein Auto und fährt damit jeden Tag zur Arbeit. Jasper ist also Eigentümer und Besitzer des Autos. Jasper kauft sich außerdem eine Wohnung die er dann vermietet. In diesem Fall ist er als Vermieter der Eigentümer, der Mieter aber der Besitzer der Wohnung.
Diese und weitere Informationen findet Ihr ausführlich erklärt im folgenden Video:
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