Besitz

Der Besitz und das Eigentum sind  im Bereich „Recht „elementar wichtig, aber was ist eigentlich der Unterschied?

Der Besitz ist die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache. Ein Besitzer ist also zum Beispiel ein Mieter, ein Finder oder auch ein Dieb, da Sie jeweils die Sache „beherrschen“. §854 BGB Die Besitzerlangung ist kein Rechtsgeschäft, sondern ein „Realakt“, da es nichts mit Recht zu tun hat, sondern vielmehr einen faktischen Vorgang/Zustand beschreibt. Für den Besitz ist es egal, wie man ihn erlangt hat.
Wer eine Sachherrschaft unmittelbar ausübt ist der unmittelbare Besitzer. Findet Jasper also ein Handy auf der Straße ist er der Besitzer, da er es in diesem Moment beherrscht. Muss ein anderer die Gewalt über die Sache übernehmen, z.B. wegen eines Dienstverhältnisses, ist dieser ein Besitzdiener. Er besitzt die Sache für den eigentlichen Besitzer/Eigentümer, z.B. zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel, wie ein PKW. Er ist nach § 868 BGB ein mittelbarer Besitzer.
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Eigentum

Das Eigentum ist das vollständige Herrschaftsrecht über eine Sache. Der Eigentümer kann, im Rahmen der Gesetze, nach seinem Belieben über die Sache verfügen. § 903 BGB

Nur der Eigentümer ist tatsächlich dazu berechtigt die Sache zu verpfänden oder Eigentum oder Besitz an der Sache zu übertragen.

Jasper kauft sich ein Auto und fährt damit jeden Tag zur Arbeit. Jasper ist also Eigentümer und Besitzer des Autos. Jasper kauft sich außerdem eine Wohnung die er dann vermietet. In diesem Fall ist er als Vermieter der Eigentümer, der Mieter aber der Besitzer der Wohnung.

Diese und weitere Informationen findet Ihr ausführlich erklärt im folgenden Video:

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