BLACK WEEK Frühbucher: 20% Bildungsrabatt + 5% Early Bird

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💶Aufstiegs-BAföG · Landesprämien · Stipendium · BFD · Arbeitgeber

Fördermöglichkeiten für deine IHK-WeiterbildungBis zu 75 % deiner Kosten gefördert – mit dem Aufstiegs-BAföG und weiteren Wegen.

Egal ob Wirtschaftsfachwirt oder Betriebswirt IHK: Es gibt mehrere Wege, deine Weiterbildung fördern zu lassen — vom Aufstiegs-BAföG über Landesprämien bis zu Stipendium, BFD und Arbeitgeber-Förderung. Verschaff dir hier den Überblick und berechne deinen Eigenanteil in unter einer Minute.

50 % Zuschuss geschenkt
Unabhängig vom Einkommen
Plus Landesprämien
Wir helfen beim Antrag
Überblick

Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Eine Aufstiegsfortbildung muss nicht teuer sein. Das Aufstiegs-BAföG ist der wichtigste Baustein — dazu kommen je nach Bundesland und Situation weitere Wege, deine Kosten zu senken.

💶

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Der wichtigste Weg: 50 % Zuschuss plus zinsgünstiges KfW-Darlehen mit 50 % Erlass bei Bestehen. Bis zu 75 % Förderung — unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen.

Der beliebteste Weg

Landes- & Meisterprämien

Nach bestandener Prüfung zahlen einige Bundesländer eine zusätzliche Prämie — z. B. Hessen bis 3.500 € oder Bayern bis 3.000 €.

Zusätzlich zum AFBG
🤝

Stipendium, BFD & Arbeitgeber

Die wichtigsten Alternativen zum Aufstiegs-BAföG: Weiterbildungsstipendium, Berufsförderungsdienst (BFD) und Arbeitgeber-Förderung — rund 20 % nutzen z. B. die Arbeitgeber-Förderung.

Alternativen ansehen →
Erprobt & bewährt: Über 500 Teilnehmer haben ihre Weiterbildung bei uns bereits erfolgreich fördern lassen. Beim Antrag und beim Formblatt B begleiten wir dich Schritt für Schritt.

Die meisten unserer Teilnehmer fördern ihre Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG — den wichtigsten und beliebtesten Weg. Wie es genau funktioniert und wie viel für dich übrig bleibt, erklären wir dir jetzt.

So funktioniert das Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG erklärt

Bis zu 75 % gefördert — so setzt sich das zusammen

Das Aufstiegs-BAföG übernimmt 100 % der förderfähigen Lehrgangsgebühren als Kombination aus Zuschuss und Darlehen. Nach bestandener Prüfung bleibt effektiv nur ein kleiner Eigenanteil.

50 % Zuschuss + Darlehenserlass = nur ~25 % Eigenanteil

Die Hälfte der Lehrgangsgebühren bekommst du als echten Zuschuss — den musst du nie zurückzahlen. Die andere Hälfte läuft über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Bestehst du deine Prüfung, erlässt dir die KfW die Hälfte dieses Darlehens. Unterm Strich trägst du so nur rund 25 % der Kosten selbst — und das erst nachgelagert als Kredittilgung, nicht während der Weiterbildung.

In vielen Bundesländern kommt nach Bestehen noch eine Landes- oder Meisterprämie obendrauf. In einzelnen Fällen liegt deine Förderung dann sogar über deinem Eigenanteil — du machst rechnerisch ein Plus.

50 % Zuschuss

Ein echter Zuschuss vom Staat — keine Rückzahlung, egal, wie die Prüfung ausgeht.

25 % Darlehenserlass

Die Hälfte des KfW-Darlehens wird bei bestandener Prüfung erlassen.

~25 % Eigenanteil

Nur dieser Rest bleibt — nachgelagert, zinsgünstig, oft durch Landesprämie weiter reduziert.

Förderrechner

Berechne deine Ersparnis

Wähle deinen Lehrgang und dein Bundesland — der Rechner zeigt dir sofort, wie viel das Aufstiegs-BAföG und mögliche Landesprämien für dich übernehmen und was als Eigenanteil bleibt.

💰 Dein Förderrechner

Wähle deinen Lehrgang und das Bundesland, in dem du lebst.

Kursgebühr Wirtschaftsfachwirt IHK2.999 €
Aufstiegs-BAföG Zuschuss (50 %)muss nicht zurückgezahlt werden− 1.499,50 €
Darlehenserlass bei Bestehen (50 %)Hälfte des KfW-Darlehens wird erlassen− 749,75 €
Meisterbonus / Landesprämie Bayern− 3.000 €
Eigenanteil nach AFBG (vor Landesprämie)749,75 €
Rechnerisches Plus nach Förderung
+ 2.250,25 €
Förderung und Prämie übersteigen deinen Eigenanteil.

Beispielrechnung auf Basis des AFBG (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen mit 50 % Erlass bei Bestehen). Landesprämien werden nach bestandener Prüfung ausgezahlt und variieren je nach Bundesland. Alle Angaben ohne Gewähr.

Landes- & Meisterprämien

Zusätzliche Prämie nach bestandener Prüfung

Mehrere Bundesländer zahlen nach bestandener Aufstiegsfortbildung eine Prämie — zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG. Die folgenden Beträge gelten für IHK-Aufstiegsfortbildungen (Stand 2025/26, ohne Gewähr).

⭐ Hessen — Aufstiegsprämiebis 3.500 €
Bayern — Meisterbonusbis 3.000 €
Rheinland-Pfalz — Aufstiegsbonusbis 2.000 €
Saarland — Aufstiegsbonusbis 2.000 €
Thüringen — Meisterbonusbis 2.000 €
Hamburg — Meisterprämiebis 1.300 €
Bremen — Aufstiegsfortbildungsprämiebis 1.300 €

In den übrigen Bundesländern gibt es aktuell keine Prämie für IHK-Aufstiegsfortbildungen oder sie ist auf Handwerksmeister beschränkt. Wähle dein Bundesland im Förderrechner — dort siehst du, was konkret für dich gilt.

Neben dem Aufstiegs-BAföG

Diese Förderwege gibt es außerdem

Das Aufstiegs-BAföG ist der häufigste Weg — aber nicht der einzige. Je nach Situation kommen diese Möglichkeiten infrage. Bei manchen ist eine kurze Rücksprache mit uns vor der Buchung wichtig.

🏅

Weiterbildungsstipendium

Für Leistungsstarke nach der Ausbildung (Begabtenförderung, z. B. über die IHK). Wichtig: Melde dich vor der Buchung bei uns und buche die Aufstiegs-BAföG-Variante — nur sie enthält die für das Stipendium nötigen Leistungskontrollen, auch wenn du am Ende das Stipendium statt des AFBG nutzt.

🪖

Berufsförderungsdienst (BFD)

Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit: Der BFD der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten im Rahmen deiner Ansprüche. Melde dich am besten vorab bei uns, damit wir die Beantragung mit dir abstimmen.

🏢

Arbeitgeber-Förderung

Rund 20 % unserer Kursteilnehmer werden ganz oder teilweise vom Arbeitgeber gefördert. Nachfragen lohnt sich also — viele Unternehmen übernehmen einen Teil der Kosten.

~20 % nutzen das
🧾

Steuerlich absetzbar

Kurs- und Prüfungskosten lassen sich in der Regel als Werbungskosten bzw. Fortbildungskosten von der Steuer absetzen.

🌴

Bildungsurlaub? Eher nicht

Die Kehrseite unserer hohen Flexibilität: Weil es keine festen Termine mit Anwesenheitspflicht gibt, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Einige Arbeitgeber gewähren ihn aber dennoch aus Kulanz — fragen kostet nichts.

ℹ️Wichtig bei Stipendium & BFD: Wenn du das Weiterbildungsstipendium oder den Berufsförderungsdienst nutzen möchtest, melde dich bitte vor der Buchung kurz bei uns — so wählst du die richtige Kursvariante (inkl. der nötigen Leistungskontrollen) und wir stimmen alle Unterlagen mit dir ab. Schreib uns einfach.
Schnell-Check

Bin ich förderberechtigt?

Das Aufstiegs-BAföG ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Ob es für dich greift, hängt vor allem von deiner Vorbildung ab. Prüfe die Punkte für deinen Wunschlehrgang:

🎓 Wirtschaftsfachwirt IHK

Du bist berechtigt, wenn …

  • du die Zulassung für den Wirtschaftsfachwirt erfüllst (kaufm. Ausbildung, andere Ausbildung + Praxis oder mehrjährige kaufm. Berufspraxis).
  • du noch keinen Meister-, Fachwirt- oder Bachelorabschluss auf dieser Stufe (DQR 6) hast.
  • du für keinen früheren Aufstiegslehrgang auf dieser Stufe bereits AFBG erhalten hast. Selbst finanzierte Versuche zählen nicht.
Treffen alle Punkte zu, hast du grundsätzlich Anspruch. Bei vorhandenem höherem Abschluss vorab mit der Förderstelle klären.
🏆 Betriebswirt IHK

Du bist berechtigt, wenn …

  • du die Zulassung für den Betriebswirt erfüllst (z. B. Fachwirt, Fachkaufmann oder vergleichbarer kaufm. Abschluss).
  • du keinen Master oder gleichwertigen Abschluss auf DQR 7 hast — ein Bachelor ist kein Problem.
  • du noch kein AFBG für einen Abschluss auf DQR-7-Stufe erhalten hast. Den Fachwirt darfst du bereits gefördert haben — du kannst erneut AFBG beantragen.
Auch wenn du den Fachwirt schon mit Aufstiegs-BAföG gemacht hast: Für den Betriebswirt steht dir die Förderung erneut zu.

Unsicher, ob du förderberechtigt bist? Schreib uns kurz deine Situation — wir schätzen sie gerne für dich ein.

Ablauf & Antrag

Du musst nicht auf die Förderung warten

Viele glauben, sie müssten erst die Bewilligung abwarten. Das Gegenteil ist richtig: Du startest direkt und reichst den Antrag parallel ein. Wir liefern dir alles, was du dafür brauchst.

„Soll ich nicht erst die Förderung beantragen?“
Für den AFBG-Antrag brauchst du das Formblatt B von uns und ein festes Startdatum — beides erhältst du nach der Buchung. So reichst du den Antrag parallel zum Kursstart ein und musst nicht auf die Bewilligung warten (Bearbeitungszeit i. d. R. ca. 4–12 Wochen). Du möchtest die Förderung vorab prüfen lassen? Dann schreib uns kurz — wir setzen dein Startdatum passend und stellen dir das Formblatt B vorab aus.
Jetzt

Kurs buchen — Startdatum festlegen

Direkt starten oder ein späteres Startdatum wählen. Wenn du nicht den vollen Preis sofort zahlen möchtest, ist Ratenzahlung der einfache Weg zum Start.

Direkt danach

AFBG-Antrag einreichen

Wir stellen dir das vorausgefüllte Formblatt B aus und helfen dir Schritt für Schritt. Bearbeitungszeit bei den Behörden: erfahrungsgemäß ca. 4–12 Wochen.

Nach Bewilligung

Förderung wird bewilligt

Das AFBG finanziert 100 % der förderfähigen Lehrgangsgebühren: 50 % Zuschuss, 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen. Du musst dafür kein zusätzliches eigenes Geld aufwenden.

Nach bestandener Prüfung

50 % Darlehenserlass — effektiv nur ~25 % Eigenanteil

Bei Bestehen erlässt die KfW die Hälfte des Darlehens. Dein tatsächlicher Eigenanteil: nur rund 25 % — und erst nachgelagert als Kredittilgung, nicht während der Weiterbildung. In einigen Bundesländern kommt die Landesprämie noch dazu.

Kurz gesagt: Das AFBG finanziert die volle Gebühr (50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen). Nach Bestehen wird die Hälfte des Darlehens erlassen — dein effektiver Eigenanteil bleibt bei rund 25 % und ist erst nachgelagert fällig. Beim Antrag und Formblatt B begleiten wir dich von A bis Z.

Zahlung & Überbrückung

Einmal oder in Raten — du entscheidest

Damit dich der Start nicht ausbremst, kannst du den Kurs in einer Summe oder bequem in Raten zahlen. So überbrückst du die Zeit bis zur Bewilligung deines Aufstiegs-BAföG ganz ohne Risiko.

Einmalzahlung

Du zahlst den Kurs auf einmal — besonders übersichtlich, weil die Förderung nicht Monat für Monat mit laufenden Raten abgeglichen werden muss.

Ratenzahlung

Du startest ohne volle Sofortzahlung. Sobald das AFBG bewilligt ist, kannst du die weiteren Raten über Zuschuss und KfW-Darlehen bedienen.

💡Betriebswirt IHK: Hier starten die Raten bewusst niedrig — die ersten Monate ab 200 €/Monat überbrücken die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung. Sobald dein Antrag bewilligt ist, zahlt dir die Förderstelle das Geld auf dein Konto, und du bedienst damit die laufenden Raten.
Kurspreise im Überblick

Was kosten die Lehrgänge?

Beide Lehrgänge sind Aufstiegs-BAföG-förderfähig. Hier siehst du die Kursgebühr und den effektiven Eigenanteil nach Förderung (vor zusätzlicher Landesprämie).

DQR 6 · Bachelor-Niveau

Wirtschaftsfachwirt IHK

2.999 €
Eigenanteil mit AFBG ab ca. 749,75 €

Der vielseitigste kaufmännische Aufstiegsabschluss. Inkl. Förderabwicklung & Formblatt B. Ratenzahlung möglich. Für Selbstzahler ohne Förderung 2.799 €.

Zum Wirtschaftsfachwirt
DQR 7 · Master-Niveau

Betriebswirt IHK

5.999 €
Eigenanteil mit AFBG ab ca. 1.499,75 €

Die höchste kaufmännische IHK-Qualifikation. Förderfähig auch nach dem Fachwirt. Start ab 200 €/Monat zur Überbrückung. Ratenzahlung möglich.

Zum Betriebswirt

Eigenanteile sind Richtwerte nach AFBG (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen mit 50 % Erlass bei Bestehen) vor möglicher Landesprämie. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Die wichtigsten Antworten rund um Aufstiegs-BAföG, Prämien, Antrag und Ratenzahlung.

Wie viel Förderung bekomme ich?+
Über das Aufstiegs-BAföG sind bis zu 75 % der Lehrgangsgebühren förderfähig: 50 % Zuschuss (geschenkt) und 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird. Effektiv bleiben so nur rund 25 % Eigenanteil. In einigen Bundesländern kommt nach Bestehen zusätzlich eine Landes- bzw. Meisterprämie dazu. Nutze den Förderrechner für deine konkrete Orientierung.
Bin ich überhaupt berechtigt?+
Das Aufstiegs-BAföG ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Voraussetzung ist im Kern, dass du die Zulassung für die Prüfung erfüllst, noch keinen gleichwertigen oder höheren Abschluss auf derselben DQR-Stufe hast und für genau diese Aufstiegsstufe noch kein AFBG erhalten hast. Details findest du im Schnell-Check weiter oben.
Kann ich erneut Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn ich es schon für den Fachwirt hatte?+
Ja. Du kannst für den Betriebswirt IHK erneut Aufstiegs-BAföG beantragen — auch wenn du es bereits für deine Fachwirt-Weiterbildung erhalten hast. Es handelt sich um eine höhere Aufstiegsstufe (DQR 7).
Muss ich auf die Bewilligung warten, bevor ich starten kann?+
Nein. Für den Antrag brauchst du das Formblatt B von uns und ein festes Startdatum — beides bekommst du nach der Buchung. So reichst du den Antrag parallel zum Kursstart ein. Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei ca. 4–12 Wochen. Über Ratenzahlung überbrückst du diese Zeit ohne Risiko.
Bekomme ich zusätzlich eine Meister- oder Aufstiegsprämie?+
In einigen Bundesländern wird nach bestandener Prüfung zusätzlich zum AFBG eine Prämie ausgezahlt — z. B. Hessen bis 3.500 €, Bayern bis 3.000 €, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bis 2.000 €, Hamburg und Bremen bis 1.300 €. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je Bundesland. Wähle dein Bundesland im Förderrechner.
Kann ich in Raten zahlen?+
Ja. Du kannst die Kursgebühr in einer Summe oder in Raten zahlen. Beim Betriebswirt starten die Raten bewusst niedrig (ab ca. 200 €/Monat), um die Zeit bis zur Bewilligung zu überbrücken. Sobald das AFBG bewilligt ist, bedienst du die weiteren Raten über Zuschuss und Darlehen.
An wen wird die Förderung ausgezahlt?+
Das bewilligte Aufstiegs-BAföG wird in der Regel an dich ausgezahlt, nicht direkt an die Schule. Du überweist die Kursgebühren dann selbst bzw. bedienst damit deine Raten. Die Förderung gilt rückwirkend ab Kursbeginn — auch bereits gezahlte Überbrückungsraten werden berücksichtigt.
Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten?+
Ja — je nach Situation z. B. ein Weiterbildungsstipendium (etwa der IHK), der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr, eine Arbeitgeber-Förderung (rund 20 % unserer Teilnehmer nutzen das) oder die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten. Beim Weiterbildungsstipendium und beim BFD melde dich bitte vor der Buchung kurz bei uns. Bildungsurlaub ist bei unseren Kursen meist nicht möglich, weil sie keine festen Anwesenheitstermine haben. Mehr dazu im Abschnitt Weitere Förderwege.
Was passiert mit der Förderung, wenn ich nicht bestehe?+
Der 50-%-Zuschuss bleibt dir in jedem Fall erhalten — er muss nie zurückgezahlt werden. Lediglich der Darlehenserlass (die weiteren 25 %) ist an das Bestehen der Prüfung geknüpft. Zusätzlich greift bei ZumFachwirt unsere Bestehensgarantie: Bestehst du trotz aller Versuche nicht, erstatten wir dir die Kursgebühr — beim Wirtschaftsfachwirt vollständig, beim geförderten Betriebswirt-Kurs zu 50 %. Die genauen Bedingungen stehen in den AGB.
💬

Noch Fragen zur Förderung?

Welche Förderung passt zu deiner Situation, und wie viel bleibt für dich übrig? Schreib uns kurz — schriftlich können wir meistens am schnellsten und genauesten antworten.

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