Aufstiegs-BAföG – So sicherst du dir deine Förderung
Hier zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du das Aufstiegs-BAföG beantragst und worauf du achten musst, damit alles reibungslos klappt.
Nur 3 Formulare nötig
Bis zu 75 % Förderung
Wir helfen dir dabei
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie den Fachwirt oder Betriebswirt. Der Staat übernimmt einen großen Teil deiner Kursgebühren – und bei bestandener Prüfung zahlst du am Ende nur rund 25 % selbst.
Bestandteile des AFBG
Anteil
Was bedeutet das?
Geschenkter Zuschuss
50 %
Muss nicht zurückgezahlt werden
KfW-Darlehen
50 %
Zinsgünstig & optional – du musst es nicht annehmen
Darlehenserlass nach Bestehen
50 % des Darlehens
Hälfte des Darlehens wird bei bestandener Prüfung gestrichen
Dein Eigenanteil
Nur 25 %
Das ist alles, was du bei Bestehen selbst zahlst
Wer wird gefördert? Alle, die die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllen und noch keine Förderung für eine Weiterbildung auf DQR Stufe 7 erhalten haben, bzw. noch keinen gleich- oder höherwertigen Abschluss besitzen.
Die Förderung ist unabhängig von Alter, Einkommen und Beschäftigungsstatus. Jede Fortbildungsstufe wird einmalig gefördert – Fachwirt und Betriebswirt können also jeweils separat gefördert werden.
Rechenbeispiel: Geprüfter Betriebswirt IHK
Der Kurs „Geprüfter Betriebswirt IHK" bei ZumFachwirt kostet 5.999 €. Hinzu kommt die IHK-Prüfungsgebühr von ca. 940 € (variiert je nach IHK). So rechnet sich die Förderung:
Position
Betrag
Kursgebühr ZumFachwirt
5.999,00 €
Prüfungsgebühr IHK (ca.)
940,00 €
Gesamtkosten
6.939,00 €
Geschenkter Zuschuss (50 %)
− 3.469,50 €
KfW-Darlehen (50 %)
3.469,50 €
Darlehenserlass nach Bestehen (50 % des Darlehens)
− 1.734,75 €
Dein effektiver Eigenanteil
1.734,75 €
In einigen Bundesländern gibt es sogar noch eine zusätzliche Belohnung bei Bestehen der Prüfungen.
Beispiel Bayern: Gesamtkosten 6.939,00 € | Dein Eigenanteil nach AFBG: 1.734,75 € | Meisterbonus: 3.000 €
Ergebnis: Du erhältst 3.000 € − 1.734,75 € = 1.265,25 € MEHR zurück als du selbst gezahlt hast.
Deine Förderung beantragen – Schritt für Schritt
Der gesamte Antrag besteht aus drei Formblättern. Wir führen dich durch jeden einzelnen Schritt.
1
Formblatt B
Das Formblatt B ist der Bildungsträger-Nachweis. Wir senden dieses kurz nach deiner Buchung per Mail zu.
2
Formblatt A ausfüllen (dein Hauptantrag)
Das Formblatt A ist dein eigentlicher Förderantrag. Hier trägst du deine persönlichen Angaben und die Kursdetails ein, alles was du nicht weißt, kannst du aus dem Formblatt B übernehmen - Warte also erst auf das Formblatt B von uns.
Wichtige Felder bei Formblatt A:
Zeile 24: Name des Lehrgangs eintragen, Kreuz bei „Teilzeit" setzen, Gesamtumfang angeben (entnimmst du aus Formblatt B)
Abschnitt 7: „Als Fernlehrgang" ankreuzen
Zeile 41: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig angeben
Das Formblatt Z muss von deiner zuständigen IHK ausgefüllt werden. Die IHK bestätigt damit, dass du die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllst.
Tipp: Lege das Formblatt Z am besten direkt deinem Zulassungsantrag bei der IHK bei oder sende es separat an deinen IHK-Ansprechpartner. Hier sind alle Angaben sehr leicht, du solltest keine Probleme beim Ausfüllen haben.
4
Alle Unterlagen einreichen
Sobald du alle drei Formblätter beisammen hast, reichst du sie bei deiner zuständigen Förderstelle ein.
Einzureichen:
Formblatt A – von dir ausgefüllt
Formblatt B – von uns ausgefüllt
Formblatt Z – erst von dir und dann von der IHK ausgefüllt
Wo finde ich meine zuständige Förderstelle? Auf www.aufstiegs-bafoeg.de unter „Persönliche Unterstützung vor Ort". In der Regel ist das das Amt für Ausbildungsförderung bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.
Empfehlung: Reiche die Unterlagen per E-Mail oder Post ein – erfahrungsgemäß geht das schneller als das Online-Portal „AFBG Digital".
5
Bewilligung abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4–12 Wochen (je nach Bundesland). Du erhältst deinen Bewilligungsbescheid per Post. Der Zuschussanteil wird direkt auf dein Konto überwiesen.
6
KfW-Darlehensangebot (optional)
Die KfW meldet sich separat mit einem Darlehensangebot. Du hast ca. 3 Monate Zeit, es anzunehmen.
Während des Kurses: Was du beachten musst
Es gibt zwei wichtige Pflichten, die du während der Förderung einhalten musst.
Bitte nimm diese ernst – bei Nichtbeachtung kann die Förderung aberkannt werden und muss zurückgezahlt werden.
1. Leistungskontrollen (LEKs)
Laut Antrag ist der Lehrgang auf 18 Monate ausgelegt. Der Kurs umfasst insgesamt 25 Leistungskontrollen. Das bedeutet:
Pflicht: LEKs regelmäßig einreichen Du musst deine Leistungskontrollen im vorgesehenen Rhythmus abschicken - monatlich mindestens eine Leistungskontrolle. Du darfst hiernicht wesentlich schneller oder langsamersein als im Antrag angegeben – andernfalls riskierst du, dass dein Sachbearbeiter bei der Kontrolle die Förderung aberkennt.
Regelung
Details
Anzahl LEKs gesamt
25 Leistungskontrollen
Lehrgangsdauer
18 Monate
Mindestquote
Mind. 70 % der bis dahin fälligen LEKs müssen eingereicht sein
Aufwand pro LEK
Ca. 1–2 Stunden
Freischaltung
Automatisch in deinem Kursraum + 2-malige E-Mail-Erinnerung
Beachten Sie unbedingt die monatliche Abgabe mindestens einer Leistungskontrolle!
2. Formblatt F (nach 6, 12 und 18 Monaten)
Das Formblatt F bestätigt der Förderstelle, dass du den Lehrgang wie geplant absolvierst. Du bist hier gegenüber der Förderstelle in der Nachweispflicht!
Bei einer Lehrgangsdauer von 18 Monaten wird es dreimal fällig:
Zeitpunkt
Was ist zu tun?
Nach 6 Monaten
Sag uns einfach kurz vor Ablauf der 6 Monate Bescheid. Wir füllen das Formblatt dann für dich aus und schicken es dir zu. Du leitest es an deine Förderstelle weiter.
Nach 12 Monaten
Gleicher Ablauf wie nach 6 Monaten.
Nach 18 Monaten
Gleicher Ablauf – letzte Bestätigung zum Lehrgangsende.
Tipp: Setze dir direkt eine Erinnerung im Kalender – z. B. für 5,5 Monate, 11,5 Monate und 17,5 Monate nach Kursstart. So vergisst du das Formblatt F nicht.
Beispiel: Du startest zum 01.01., also solltest du ca. am 15.05. Bescheid geben, dass wir dein Formblatt F versenden sollen.
Zeitlicher Ablauf auf einen Blick
Kursstart
→
LEKs regelmäßig einreichen
→
Formblatt F (nach 6 Mo.)
→
Formblatt F (nach 12 Mo.)
→
Formblatt F (nach 18 Mo.)
→
Prüfung schreiben und bestehen
→
50 % Darlehenserlass beantragen
Abbruch oder Pause?
Bitte handle schnell, wenn sich etwas ändert! Wenn du den Kurs abbrechen oder pausieren möchtest, kontaktiere zuerst uns per E-Mail an support@zumfachwirt.de und informiere dann dein BAföG-Amt.
So lassen sich unter Umständen Änderungen vornehmen, ohne dass deine Förderung gefährdet wird.
Bitte warte damit nicht zu lange – es wäre sehr ärgerlich, wenn du deshalb die Förderung verlierst und das Geld zurückzahlen musst.
Nach der Prüfung: Darlehenserlass sichern
Jetzt sicherst du dir den Darlehenserlass:
1
Prüfungszeugnis an die KfW/NBank/SAB o.ä. senden
Nach bestandener Prüfung sendest du dein Zeugnis an die KfW bzw. deine zuständige Förderbank. Damit wird der Darlehenserlass ausgelöst.
2
50 % des Darlehens werden erlassen
Der noch nicht fällig gewordene Darlehensanteil wird zur Hälfte gestrichen.
3
Landesprämie beantragen (falls zutreffend)
Einige Bundesländer zahlen zusätzlich eine Prämie nach bestandener Prüfung – je nach Bundesland automatisch oder auf Antrag. Informiere dich hier vorab gut, denn es können bis zu 3.500 € geschenkt werden. Hier findest du mehr Informationen dazu:
Kann ich den Antrag auch noch nach Kursstart stellen?
Ja! Der Antrag kann bis spätestens vor der ersten schriftlichen Prüfung gestellt werden. Wir empfehlen jedoch, so früh wie möglich zu beantragen – idealerweise direkt nach der Kursbuchung.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Der Zuschuss (50 %) muss nicht zurückgezahlt werden – er bleibt dir in jedem Fall. Lediglich der Darlehenserlass von 50 % entfällt. Das Darlehen muss dann vollständig zurückgezahlt werden.
Kann ich die Förderung für den Betriebswirt nutzen, wenn ich bereits den Fachwirt gefördert bekommen habe?
Ja! Das AFBG fördert jede Fortbildungsstufe einmalig. Der Fachwirt und der Betriebswirt sind zwei separate Fortbildungsstufen – beide können separat gefördert werden.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel ca. 4–12 Wochen, je nach Bundesland. Reiche deinen Antrag daher so früh wie möglich ein.
Muss ich das Darlehensangebot annehmen?
Nein! Das Darlehen ist vollständig freiwillig. Der Zuschuss (50 %) steht dir unabhängig vom Darlehen zu. Du kannst die Förderung also auch nur als Zuschuss nutzen.
Darf ich den Kurs schneller absolvieren als geplant?
Die Förderung basiert auf einem 18-Monats-Plan mit regelmäßigen LEKs. Wenn du schneller vorgehen möchtest kannst du das, musst aber dennoch monatlich die LEKs abgeben, selbst wenn du die Prüfungen schon abgelegt hast (oder zumindest bis du 70 % der LEKs eingereicht hast).
Wo finde ich meine zuständige Förderstelle?
Auf www.aufstiegs-bafoeg.de unter „Persönliche Unterstützung vor Ort". In der Regel ist das das Amt für Ausbildungsförderung bei deiner Stadt-/Kreisverwaltung.
Fragen? Wir helfen dir!
Du kommst nicht weiter oder hast Fragen zum Antrag? Schreib uns einfach eine E-Mail an support@zumfachwirt.de – wir helfen dir gerne.
Bitte beachte: Du bist selbstständig dafür verantwortlich, das Aufstiegs-BAföG zu beantragen und die Regeln einzuhalten. Wir unterstützen dich dabei gern, übernehmen aber keine Haftung für den Förderprozess. Diese Anleitung ersetzt keine Rechtsberatung.